Die DWA überwacht die Türen und Klappen, sowie das Zündschloß, die Fahrzeugneigung und den Fahrzeuginnenraum.
Im Alarmfall wird ein akustischer und optischer Alarm ausgelöst.
Die Steuerung der DWA erfolgt durch das Grundmodul.
Die Diebstahlwarnanlage wird mit dem Sichern des Fahrzeuges automatisch aktiviert. (Sichern = Zündung ausschalten, Fahrertür öffnen und schließen, Fahrzeug über Schließzylinder oder Funkfernbedienung verriegeln).
Über die Codierdaten ist festgelegt, ob das Schärfen und Entschärfen der DWA nur über die Funkfernbedienung oder über Funkfernbedienung und Schließzylinder möglich ist.
Wenn die DWA nur über die Funkfernbedienung zu bedienen ist, so erfolgt eine Alarmauslösung, wenn das Fahrzeug über das Türschloß entriegelt wird.
Nach dem Schärfen und einer Wartezeit von ca. 3 Sekunden beginnt die Überwachung der Eingänge. Die Wartezeit ermöglicht z.B. ein Schließen einer Tür, kurz nach Schärfen der DWA.
Befinden sich nach dem Schärfen ein oder mehrere Eingangssignale nicht in Ruhestellung (z.B. Tür offen) blinkt die Status-LED für 10 Sekunden. Der Schalter, der nicht in Ruhestellung ist, wird nicht in die Überwachung mit einbezogen.
Wird innerhalb von 10 Sekunden nach dem Schärfen die DWA erneut geschärft, so werden der Neigungsgeber und der Funkinnenraumschutz (Funkinnenraumschutz ab 9/95) im Grundmodul ausgeblendet (Sonderbetrieb für Kippgaragen oder Autoreisezüge).
Der Zustand ”DWA geschärft oder entschärft” ist im Grundmodul spannungsunabhängig gespeichert. Das Ab- und Anklemmen der Batterie führt nicht zu einem entschärfen der Anlage.
Als optische Rückmeldung dient eine Leuchtdiode, die den Zustand der DWA signalisiert.
DWA-LED |
DWA-Zustand |
---|---|
Aus |
Entschäft |
Dauerblitzen |
Geschärft |
Blinken für 10 Sekunden, dann Dauerblitzen |
Eingang nicht im Ruhezustand |
1 Sekunde leuchten, dann Dauerblitzen |
Nachschärfen (= Neigungsgeber und Funkinnenraumschutz werden ausgeblendet) |
5 Minuten blinken, dann Dauerblitzen |
Alarmauslösung |
10 Minuten Dauerleuchten, dann aus |
Notentschärfen |
10 Sekunden blinken, dann aus |
Entschärfen nach Alarm |
Über Codierung können zusätzliche Rückmeldungen beim Schärfen und Entschärfen codiert sein (länderabhängig)
DWA-Zustand |
Warnblinker-Quittierung |
Horn-Quittierung |
---|---|---|
Schärfen |
1mal Warnblinken |
1 kurzes Tonsignal |
Entschärfen |
2mal Warnblinken |
2 kurze Tonsignale |
Von 9/95 bis 9/98 (E39 touring bis 3/98) ist anstelle der Scheibenüberwachung über Glasbrucherkennung ein Funkinnenraumschutz (FIS) verbaut.
Der Funkinnenraumschutz überwacht den Fahrzeuginnenraum mit Funkwellen im Ultraschallbereich. Bewegt sich im Fahrzeug ein Körper, so ändert sich die Reflexion der Funkwellen. Der Funkinnenraumschutz aktiviert die Alarmauslösung.
Das Modul für den Funkinnenraumschutz ist im Dachhimmel eingebaut. Das Gehäuse ist mit Rippen versehen, die den Funkwellen eine bestimmte Richtung vorgeben. Dadurch wird erreicht, daß der Erfassungsbereich der Funkwellen auf den Fahrzeuginnenraum begrenzt ist. Aus dem selben Grund ist die Einbaurichtung des Moduls vorgegeben.
Die Anpassung an die verschiedenen Fahrzeugmodelle erfolgt durch unterschiedliche Ausführungen des Moduls für den Funkinnenraumschutz. Die verschiedenen Ausführungen können anhand der Gehäusebeschriftung und Teilenummer unterschieden werden.
Bei der Baureihe E39 Modell touring sind zwei Funkinnenraumschutzmodule eingebaut. Das vordere Modul überwacht den Fahrgastbereich, das hintere den Laderaum. Beide Module sind unter dem Dachhimmel eingebaut.
Nach dem Schärfen der Diebstahlwarnanlage wird der Funkinnenraumschutz nach einer Verzögerung von 30 Sekunden vom Grundmodul aktiviert. Der Funkinnenraumschutz wird bei folgenden Bedingungen nicht aktiviert bzw. deaktiviert:
Der Funkinnenraumschutz wird mit einer Verzögerung von 30 Sekunden wieder aktiviert, wenn die Abschaltbedingung nicht mehr vorliegt.
Um bei bestimmten Bedingungen (z.B. Autoreisezüge oder Schiffstransporte) die Gefahr einer Fehlauslösung durch den Funkinnenraumschutz auszuschließen kann die Funküberwachung bei geschärfter DWA im Grundmodul ausgeblendet werden, indem die DWA innerhalb von 10 Sekunden ein zweites Mal geschärft wird (Fahrzeug zweimal über Schließzylinder oder Funkschlüssel verriegeln). Zusätzlich wird dabei auch der Neigungsgeber ausgeblendet. Die Status-LED zeigt durch ein kurzes Aufleuchten an, daß die Ausblendung durchgeführt wurde.
Ab 9/98 (E39 touring 3/98) wird anstelle des Funkinnenraumschutzes ein Ultraschallinnenraumschutz verwendet. Die Überwachung des Inneraumes erfolgt hier über Schallwellen.
Das Ultraschallmodul (Einbauort wie Funkmodul) überwacht über zwei Ultraschallsensorenpaare (Empfänger und Sender)den Fahrzeuginnenraum. Bewegungen im Innenraum werden über die Veränderungen der Schallreflexion (Echo) erkannt.
Ist bei geschärfter Diebstahlwarnanlage die Heckklappe oder die Heckscheibe (E39 touring) geöffnet, so werden der Heckklappen-/Heckscheibenkontakt, der Funkinnnenraumschutz und der Neigungsgeber im Steuergerät ausgeblendet. Ein Signalwechsel führt dann zu keiner Alarmauslösung.
Ebenso führt das Aufschließen (Entriegeln) der Heckklappe über den Fahrzeugschlüssel zu keiner Alarmauslösung.
30 Sekunden nach Schließen der Heckklappe oder Heckscheibe werden die ausgeblendeten Signale wieder bewertet.
Die Alarmauslösung erfolgt durch das Grundmodul. Als akustischer Signalgeber dient:
Im Alarmfall wird der akustische Signalgeber für 30 Sekunden angesteuert. Mit dem Entschärfen der DWA wird der Alarm sofort abgebrochen.
Durch Codierung (länderabhängig) kann der Signalgeber auf Dauerton oder Intervallton codiert werden.
Gleichzeitig mit dem akustischen, wird ein optischer Alarm für ca 5 Minuten ausgelöst. Das Einschalten der Lichter erfolgt über das Lichtmodul. Das Grundmodul teilt über den K-Bus und I-Bus dem Lichtmodul mit, welche Lichter einzuschalten sind.
Im Grundmodul ist länderabhängig codiert, welche Lichter beim optischen Alarm angesteuert werden.
Ab 9/95 ist anstelle des Alarmhorns eine Notstromsirene verbaut.
Im Gegensatz zum Alarmhorn ist in der Notstromsirene eine Elektronik und ein Akku integriert. Die Notstromsirene kann damit unabhängig vom Bordnetz aktiviert werden.
Die Notstromsirene wird vom Grundmodul über eine Leitung (Stecker X253 Pin 20) geschärft und entschärft (die selbe Leitung aktiviert und deaktiviert auch den Neigungsgeben und den Funkinnenraumschutz). Die Alarmauslösung wird der Notstromsirene über eine weitere Leitung vom Grundmodul mitgeteilt (gleiche Leitung wie bei Alarmhorn Stecker X254, Pin 17). Bei geschärfter Notstromsirene kann eine Alarmauslösung jedoch auch dann erfolgen, wenn die Sirene vom Bordnetz getrennt wird oder die Batterie des Fahrzeuges abgeklemmt wird.
Für die Notstromsirene werden zwei Grundvarianten für US- und ECE-Betrieb unterschieden. Die ECE-Variante kann sowohl für Dauerton als auch für Intervallton eingesetzt werden. Die Codierung der Betriebsart erfolgt automatisch über das Grundmodul. Bei der Alarmauslösung teilt das Grundmodul der Notstromsirene die codierte Betriebsart mit. Diese wird in der Sirene gespeichert, so daß auch bei Selbstauslösung der Sirene die vorgeschiebene Betriebsart eingehalten wird. Wenn das Grundmodul umcodiert wird, wird mit dem nächsten Alarm auch die in der Sirene gespeicherte Betriebsart geändert.
Bei Ausfall der Funkfernbedienung oder der Zentralverriegelung kann es vorkommen, daß die DWA nicht mehr entschärft werden kann. In diesem Fall muß die DWA notentschäft werden, wobei jedoch ein Alarm ausgelöst wird.
Ablauf:
Wird während der Wartezeit eine Tür geöffnet oder die Zündschloßstellung verändert, so wird das Notentschärfen abgebrochen.
Die Notentschärfung wird wieder begonnen, wenn nach Schließen der Tür das Zündschloß von ”0” in ”1” geschaltet wird.
Bei Fahrzeugen ohne EWS (Elektronsche Wegfahrsperre) erfolgt die Wegfahrsicherung und Anlasssperre bei gesichertem Fahrzeug über das Grundmodul.
Die Wegfahrsicherung ist eine Leitung vom Grundmodul zum Steuergerät der DME. Bei gesichertem Fahrzeug ist die DME teilweise deaktiviert.
Eine zweite Leitung ist vom Grundmodul zu einem Anlasssperrrelais geführt. Über dieses Relais wird die Klemme 50 vom Zündschloß zum Anlasser geschaltet. Ein Starten des Motors ist nur möglich, wenn das Fahrzeug entsichert und entschärft ist und die Klemme 15 eingeschaltet ist.
Ab 1/95 übernimmt das EWS-System die genannten Funktionen.