Die Fahrgeschwindigkeitsregelung verwendet als Regelgröße das Geschwindigkeitssignal V1 der CAN-Botschaft des DSC-Steuergerätes und berechnet daraus den Füllungswunsch. Die FGR wird bei den Fahrzeugen E31 und E38 verschieden aktiviert (sofern keine Abschaltbedingungen oder Einschaltverbote vorliegen):
Bei E31-Fahrzeugen erfolgt die Datenübermittlung vom Bedienhebel an das EMLIIIS-Steuergerät wie bei der bisherigen EML über Widerstandskodierung und daraus abgeleiteter Analogspannung.
Es sind folgende Funktionen möglich, wobei der LSS so konstruiert ist, daß gleichzeitiges Betätigen mehrerer Funktionen ausgeschlossen ist:
Bei E38-Fahrzeugen erfolgt die Datenübermittlung vom MFL an das EMLIIIS-Steuergerät über digitale Signale. Zwischen den Tasten des MFL gibt es keine mechanische Verriegelung gegen gleichzeitiges Betätigen mehrerer Funktionen, sodaß die Funktionen nach einer Prioritäten-Tabelle erkannt wird, mit höchster Priorität bei "Aus".
Um ungewollte Fehlbedienungen am Multifunktionslenkrad zu vermeiden, muß der Fahrer die FGR erst über den FGR-Hauptschalter am Armaturenbrett einschalten (FGR-Bereitschafts-Anzeige in der Instrumentenkombination leuchtet auf). Danach sind folgende Funktionen möglich:
Bei beiden Fahrzeugen gibt es Einschaltverbote und Abschaltbedingungen.
Einschaltverbote sind u.a. CAN-Bus-Störungen der DSC-Botschaft oder Fehler beim Bremsschalter.
Der FGR-Betrieb kann vom EMLIIIS-Steuergerät weich oder hart abgeschaltet werden: