Eine Betätigung des Bremspedals wird dem ABS/DSC-Steuergerät über den Bremslichtschalter mitgeteilt. Dies hat einen sofortigen Abbruch eines eventuellen Bremseingriffes während einer DSC-Regelung und somit eine Verbesserung des Regelkomforts zur Folge.
Fehler im Bremslichtschalterkreis werden im Fehlerspeicher abgelegt, die ABS-Sicherheitslampe wird jedoch nicht angesteuert.
Eine angezogene Handbremse wird dem ABS/DSC-Steuergerät über den Handbremsschalter mitgeteilt. Dies hat ein Anheben der Schlupfschwelle für die Motor-Schleppmoment-Regelung (MSR) und somit eine Verbesserung des Regelkomforts zur Folge.
Der Funktionsumfang DSC kann mit dem DSC-Passivtaster abgeschaltet werden. Dies wird durch eine leuchtende Multifunktionslampe im Kombiinstrument angezeigt. Die ABS-Regelung ist weiterhin funktionsfähig.
Durch erneuten Tastendruck ist die DSC wieder aktivierbar, solange die Differenz zwischen maximaler Hinterradgeschwindigkeit und minimaler Vorderradgeschwindigkeit kleiner 20 km/h ist.