Aus Sicherheitsgründen wird das EWS-Steuergerät redundant über Klemme 30 und Klemme R spannungsversorgt.
Ein Ausfall der Klemme 30 oder der Klemme R führt zu keiner erkennbaren Funktionsstörung beim Starten des Motors. Auch der Diagnosebetrieb mit dem EWS-Steuergerät ist weiterhin möglich.
Bei einem Ausfall der Klemme 30 ist der Diagnosebetrieb mit dem EWS-Steuergerät nur noch bei eingeschalteter Klemme R (Zündschloss in Stellung 1 oder 2 möglich).
Zusätzlich führt ein Ausfall der Klemme 30 zu einem Ausfall der Funkfernbedienung. Dies ist durch folgenden Funktionsablauf begründet:
Bei fehlerfreier Klemme 30 erkennt das EWS-Steuergerät, wenn der Fahrzeugschlüssel nach Ausschalten der Klemme R vom Zündschloss abgezogen wird. Dieser Status wird über den K-Bus an das Grundmodul der ZKE gesandt. Das Grundmodul führt nur dann die Tastenbefehle des Funkschlüssels aus, wenn der Zündschlüssel nicht im Zündschloss steckt.
Bei fehlerhafter Klemme 30 kann das EWS-Steuergerät den Schlüsselstatus nach Abschalten der Klemme R nicht mehr erkennen. Im Grundmodul bleibt deshalb der Schlüsselstatus ”Schlüssel steckt im Zündschloss” gespeichert. Dadurch werden keine Schlüsselbefehle ausgeführt.
Die Spannungsversorgung der EWS wird mit dem Testmodul B6135_00003 Versorgung, K-Bus überprüft.
Der Status der Klemme R kann mithilfe der Diagnosefunktion Status lesen überprüft werden. Zur Prüfung der Klemme 30 wird der Datenverkehr zwischen Testgerät und EWS-Steuergerät bei ausgeschalteter Klemme R überwacht. Ist bei ausgeschalteter Klemme R keine Kommunikation mit dem EWS-Steuergerät mehr möglich, deutet dies auf einen Fehler im Bereich der Klemme 30 (Sicherung oder Leitung) hin.