Beanstandung Leistungsmangel

Die Turboaufladung wird bei Fehlerspeichereinträgen zu folgenden Motorbauteilen abgeschaltet:

Wird ein Leistungsmangel beanstandet, obwohl kein Fehlerspeichereintrag zu den o. g. Bauteilen in der Motorsteuerung abgelegt ist, dann muss mit der Diagnosefunktion der Motorsteuerung eine exakte Prüfung der Turbolader durchgeführt werden.

Das Ergebnis dieser Prüfung gibt Aufschluss über die Funktionstüchtigkeit der Turboaufladung. Das aufgezeichnete Diagnoseprotokoll sollte dem Kunden zur Erläuterung des Zustandes der Turboaufladung vorgelegt werden.